Gehorsamsprüfung

Ab dem 12. Lebensmonat gilt für Hunde in Hamburg eine allgemeine Anleinpflicht. Mit einer bestandenen Gehorsamsprüfung kannst Du Dich mit Deinem Hund davon befreien lassen. Hier findest Du die Informationen der Stadt Hamburg zur Leinenbefreiung.

Ich bin von der Freien und Hansestadt Hamburg als Sachverständige zur Abnahme dieser Prüfung anerkannt (Zu den Datenschutzbestimmungen). Die amtliche Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Leinenbefreiung erhältst Du von mir direkt nach der erfolgreich abgelegten Prüfung. Wo in Hamburg Du Deinen Hund dann frei laufen lassen darfst kannst Du hier nachsehen.

Die Bestandteile der Prüfung sind nicht allzu schwer. Wenn Dein Hund einen guten Grundgehorsam hat, dann musst Du Dir keine Sorgen machen. Gerne kann ich Dir vorab in einem Einzeltermin auch eine Einschätzung geben, ob Ihr für die Prüfung bereit seid. Oder Du besuchst einen Vorbereitungskurs.

Die Prüfung findet im Altonaer Volkspark in Form eines Spaziergangs statt, auf dem wir die einzelnen Elemente der Prüfung in entspannter Atmosphäre durchgehen. Die Termine passe ich so gut wie mögliche an Eure Wünsche an. Lade Dir einfach hier das Antragsformular runter und schicke es mir ausgefüllt zu. Zur Terminabsprache melde ich mich schnellstmöglich bei Dir.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Prüfung erfüllt sein:

  • eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000€ und einer maximalen Selbstbeteiligung von 500€
  • der Hund ist mit einem Microchip gekennzeichnet
  • der Hund ist im Hunderegister der Stadt Hamburg registriert, die Bestätigung muss zur Prüfung vorgelegt werden.
    (Wenn Du Dir die Bestätigung nicht direkt nach der Registrierung ausgedruckt hast, dann kannst Du diese unkompliziert bei Deinem zuständigen Veterinäramt anfordern. Eine Bescheinigung über die Hundesteuer reicht nicht aus!)
  • das Halten und Führen von Hunden wurde nicht untersagt
  • für den Hund liegt kein Leinen- oder Maulkorbzwang vor
  • gefährliche Hunde im Sinne des §2 Absatz 2 und 3 des Hamburger Hundegesetz dürfen die Prüfung nur ablegen, wenn zuvor eine Freistellung von den Vorschriften, die für gefährliche Hunde gelten, durch das zuständige Bezirksamt erfolgt ist (§18 HundeG – Widerlegung der Gefährlichkeitsvermutung). Im Falle einer befristeten Freistellung kann auch die Leinenbefreiung nur befristet ausgestellt werden.

Dauer der Prüfung: ca. 120 min.

Kosten: ab 60€  zzgl. der aktuell gültigen Behördengebühr

Dauer der Prüfung: ca. 120 min.

Kosten: ab 60€  zzgl. der aktuell gültigen Behördengebühr

Individuelle Terminabsprache

 

Vorbereitungskurs:

Teilnehmerzahl: min. 2 max. 4 Mensch-Hund-Teams

Dauer: 4 x 60 min.

Kosten: 110€

© Hund im Kopf - Kerstin Gerstenberger 2021